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Regeln

Fassung: 01.05.2024

Zum Weiher
  1. Der Weiher darf nur zum Be- und Entladen angefahren werden. Die Anfahrtswege sind freizuhalten. Fahrzeuge dürfen im asphaltierten Bereich  der Anfahrt abgestellt werden (siehe Parkmöglichkeit). Gleiches gilt auch für Anhänger oder sonstige mobile Fahrzeugteile.
  2. Tickets sind vor dem Tauchgang zu erwerben und für den jeweiligen Tag gültig von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang1. Tauchen außerhalb diese Zeiten ist nur mit Sondergenehmigung gestattet. Beim Ticketkauf müssen alle Taucher namentlich genannt werden. Entsprechende Felder sind auszufüllen.
  3. Auf Nachfrage ist jeder, durch die ABC-Divers NG GmbH berechtigten Person das Ticket vorzuzeigen. Als Nachweis gilt die Rechnung (digital ist ausreichend).
  4. Jeder Taucher muss im Besitz einer gültigen Tauchversicherung sein, zum Beispiel via Aquamed. Tauchlehrer sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Schüler versichert sind. Auf Nachfrage sind Versicherungsnachweise vorzuzeigen.
Am Weiher
  1. Einstiege sind nur an den gekennzeichneten Bereichen erlaubt (siehe Tauchplatzkarte).
  2. Ausrüstung und Kleidung muss vor dem Tauchen mindestens 48 Stunden durchgetrocknet sein, um jegliche Verunreinigungen des Gewässers zu vermeiden.2
  3. Der Weiher liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Es gelten alle Regeln des Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege §26.
  4. Fest Installationen jeglicher Art sind nicht gestattet.
  5. Camping, Zelten und Übernachten ist nicht gestattet.
  6. Lagerfeuer, Grillen (Kohle, Gas, Elektro) oder jegliche Arten offenen Feuer sind nicht gestattet.
  7. Der Betrieb von Stromgeneratoren und Kompressoren ist nicht erlaubt.
  8. Die Lautstärke von abgespielter Musik soll im harmonischen miteinander erfolgen und niemanden stören.
  9. Jegliche Arten von mitgebrachten Materialen, die nicht heimisch sind am Echinger Weiher, müssen auch wieder entfernt werden. Das betrifft neben künstlichem Müll, wie Kunststoffen oder Metallen, auch natürliche/organische Objekte wie Apfelbutzen, Obststeine oder Eierschalen.
Im Weiher
  1. Vom Tauchbetrieb ausgeschlossen sind die als „Fischruhezone“ deklarierten Bereiche (siehe Tauchplatzkarte). Im Bereich der Ruhezonen sind Tauchaktivitäten im Uferbereich und innerhalb der vorherrschenden Strukturen bspw. Wasserpflanzenvegetation oder Totholzbereiche zu vermeiden.
  2. Gute Tarierfähigkeiten sind eine Voraussetzung im Echinger Weiher zu tauchen. Der direkte Kontakt zu Boden, Pflanzen und Fischen ist zu vermeiden. Auf einen ausreichenden Abstand ist allzeit zu achten.
  3. Flossenschläge verursachen Verwirbelungen. Speziell im Bereiche der Quellen und flachen Uferbereiche ist darauf zu achten keine übermäßigen, insbesondere nach unten gerichteten, Flossenschläge auszuführen.
  4. Eingebrachte Plattformen stehen in der Nähe der Einstiegsbereiche zur Ausbildung zur Verfügung (siehe Tauchplatzkarte). Übungen mit Umweltkontakt sind zwingend auf den Plattformen durchzuführen.
  5. Die Nutzung von Unterwasserscootern und DPVs ist nicht gestattet.
  6. Freitauchen ist nicht erlaubt.

  1. Sonnenauf- und Untergangzeiten sind tagesabhägig im Internet zu finden für den Ort Eching. Die Zeiten sind einzuhalten, d.h. alle Taucher müssen aus dem Wasser sein zum Zeitpunkt des Sonnenuntergangs.

  2. Für die Desinfektion aller Einsatzgeräte und Ausrüstung können alternativ Peroxyessigsäuren-, Natriumhypochlorid- oder Iod-haltige Mittel verwendet werden. Kleidungsstücke und Geräte können mit einer z. B. 0,5%igen Peressigsäureverbindung (Markennamen Wolfasteril® E 400) oder Sagrotan® abgewischt oder im Tauchbad desinfiziert werden.

Der Pächter übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Unfällen, Diebstahl und Schäden.
Der Pächter behält sich vor bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln notwendige Maßnahmen zu ergreifen.